Am 12.11.2010 ist das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) in Kraft getreten. Dieses Gesetz verpflichtet Energieversorger, die Verbraucher u.a. über Energiedienstleistungen, -beratung und -effizienzmaßnahmen zu informieren:
Über die Wirksamkeit von Energieeffizienzmaßnahmen und entsprechend verfügbare Angebote können Sie sich mit Hilfe einer bei der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) unter www.bfee-online.de öffentlich geführten Anbieterliste sowie der dort veröffentlichten Berichte zur Information der Marktteilnehmer informieren.
Kontaktinformationen zu Verbraucherorganisationen, Energieagenturen oder ähnlichen Einrichtungen, von denen Sie Angaben über Energieeffizienzmaßnahmen, Endkunden-Vergleichsprofile sowie ggf. technische Spezifikationen energiebetriebener Geräte erhalten können, finden Sie unter
www.energiespartipps-oel.de/waerme und www.zukunftsheizen.de
www.energiespartipps-festbrennstoffe.de
Informationen über den effizienten Einsatz von Kraftstoffen und über Anbieter von Maßnahmen zu Energieeffizienzverbesserungen und Energieeinsparungen finden Sie unter